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04.05.2021

Befahrensregeln für den Malchiner See sind ausgesetzt

Seit dem 19. März 2021 galten für den Malchiner See Befahrensregeln. Gegen die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte „zur Ausübung des Gemeingebrauchs und zum Befahren des Malchiner Sees mit Kleinfahrzeugen“ wurde Widerspruch erhoben. Der Widerspruch entfaltet eine aufschiebende Wirkung, d.h. bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch ist diese Allgemeinverfügung außer Kraft.
Die Einzelgenehmigungen, die vor dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung von den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte erteilt worden waren, sind weiterhin gültig.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragt, allgemeingültige Befahrensregeln für den Malchiner See zu erlassen, die auch für die Anliegergemeinden des Landkreises Rostock gelten.