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03.07.2017

Breitband: Alle Fördergebiete in der Ausschreibung

Das Koordinierungsbüro für den Breitbandausbau beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilt mit, dass der Landkreis sich für alle 18 Fördergebiete in der Ausschreibung der Netze befindet.
Für alle Projektgebiete des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind die fachlichen und rechtlichen Beratungsleistungen nunmehr beauftragt. Die beratenden Büros sind für den rechtlichen Teil die Rechtsanwaltskanzlei Muth & Partner aus Fulda und für den technischen Teil das Beratungsinstitut Institut für Informations- und Kommunikationstechnik (I2KT) aus Magdeburg.
Für die Projekte aus dem ersten Fördermittelaufruf „MSE 22_05 (Woldegk und Umgebung), MSE 22_09 (Bollewick, Fünfseen und Umgebung) und MSE 22_10 (Jürgenstorf, Tützpatz und Umgebung)“ wurden die Teilnahmewettbewerbe abgeschlossen; sie befinden sich nun in der Angebotsabfrage. Das heißt: die Unternehmen, die für eine Auftragsvergabe in Frage kommen, haben ihr grundsätzliches Interesse bekundet. Und sie haben nachgewiesen, dass sie fachlich und wirtschaftlich in der Lage sind, derartige Aufträge zu übernehmen.
Im nächsten Schritt erhalten diese Telekommunikationsunternehmen die Leistungsbeschreibungen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Die Bürgermeister der für den Breitbandausbau vorgesehenen Gemeinden werden regelmäßig in den Sitzungen des Arbeitskreises über den Bearbeitungsstand informiert. Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung auf ihrer eine spezielle Seite eingerichtet, von der die Informationen über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus abrufbar sind.

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe für die einzelnen Projektgebiete in solchen zweistufigen Verfahren, in europaweiten Ausschreibungen. Vor der eigentlichen Angebotsabgabe erfolgt ein Teilnahmewettbewerb um die Eignung der Unternehmen zu klären. Um das wirtschaftlichste und nachhaltigste Angebot ermitteln zu können, erfolgen Bietergespräche mit den Teilnehmern um eine Vergleichbarkeit herzustellen und um offene Fragen zu klären.
Entsprechend der Qualität der eingegangenen Angebote gestaltet sich die zweite Phase mal kürzer oder mal länger. Und schließlich ist der Landkreis von der endgültigen Genehmigung der Fördermittelgeber abhängig. Im gesamten Verfahren sind Mindestfristen für die einzelnen Arbeitsschritte vorgeschrieben. Deshalb braucht es mehrere Monate Zeit, bevor der Beginn von Baumaßnahmen überhaupt sichtbar ist.
Aus diesem Grund muss derzeit von einem Baubeginn für die ersten Projektgebiete im Spätherbst des Jahres oder Frühjahr des kommenden Jahres ausgegangen werden.