Auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) können die bei der Durchführung von Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung anfallenden Ausgaben gefördert werden.
Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes können mit Geldern der EU, des Bundes und des Landes unterstützt werden. Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg- Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist entsprechend der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) Bewilligungsbehörde für Vorhaben, die im Landkreis durchgeführt werden sollen, außer für Vorhaben der Flurbereinigung/ Flurneuordnung sowie außer für Vorhaben als Antragsteller.
Die Vorhaben sollen der Umsetzung eines vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK genannt) dienen.
Mit Beschluss des Kreistages vom 05. Oktober 2015 wurde das „Regionale Entwicklungskonzept Mecklenburgische Seenplatte (REK MSE)“als Handlungsgrundlage für eine zukunftsfähige und umsetzungsorientierte Regionalentwicklung bestätigt. Das " Regionale Entwicklungskonzept Mecklenburgische Seenplatte" beinhaltet das ILEK. Für eine Antragsbearbeitung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sachbearbeiter in den unten genannten Gebieten (siehe Rubrik: Bemerkungen).
Was wird gefördert? Wie erfolgt die Förderung?
1. Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Vorhaben (Investitionen) der ländlichen Entwicklung durch öffentliche oder private Träger entsprechend der Richtlinie (RL) in den Bereichen:
- Flurbereinigung, Flurneuordnung (entspr. Nr. 8 der RL)
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen- ländlicher Wegebau (entspr. Nr. 9 der RL)
- Dorfentwicklung- Gebäude, Gemeinschaftseinrichtungen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (entspr. Nr. 10 der RL)
- Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung- stationäre und mobile Nahversorgung, medizinische Grundversorgung, Schulen, Kindertageseinrichtungen (entspr. Nr. 11 der RL)
- kleine touristische Infrastruktureinrichtungen- Sanierung, Um- und Ausbau sowie Innenausbau von Ausstellungs- und Museumsgebäuden, touristische Wegeführungen entspr. Nr. 12 der RL)
- Maßnahmen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“- Dorfentwicklung (entspr. Nr. 13 der RL)
2. Abhängig vom Förderbereich können Zuwendungsempfänger sein:
- Gemeinden und Gemeindeverbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- natürliche Personen und Personengesellschaften und
- juristische Personen des privaten Rechts
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
3. Feststellung der Förderfähigkeit und Ermittlung der förderfähigen Ausgaben durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde
4. Auswahl des (förderfähigen) Antrages auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dafür bildet die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) den Rahmen. Sie wird ergänzt durch die allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest ILE ).
- für das Gebiet der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel. 0381-33167-0
poststelle@stalumm.mv-regierung.de
www.stalu-mittleres-mecklenburg.de
- für das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Tel. 0395-3806-0
Poststelle@stalums.mv-regierung.de
www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de
- für das Gebiet der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Tel.: 03831-696-0
Poststelle@staluvp.mv-regierung.de
www.stalu-vorpommern.de
- für das Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreise Nordwestmecklenburg und Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385-59586-0
Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
www.stalu-westmecklenburg.de
sonst
Die Landrätin bzw. Der Landrat
- vollständiger Antrag
- Feststellung der Förderfähigkeit und Ermittlung der förderfähigen Ausgaben durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde
- Höhe der möglichen Förderung unterschreitet nicht den Betrag von 5.000 Euro
Auswahl des (förderfähigen) Antrages auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Keine Kosten für die Antragsbearbeitung
Formgebundenes Antragsformular
Formulare für die Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln stehen Ihnen auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/340