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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Fachschule für Agrarwirtschaft: Aufnahme beantragen
[Nr.99019041034000 ]

Die Fachschule führt zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung.

Zuständige Stelle

Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern "Johann Heinrich von Thünen"
Bockhorst 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 264300
Telefax: 03843 212536 
E-Mail: post-gue@fs.mv-regierung.de
 

Verfahrensablauf

Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)

Voraussetzungen

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus: 

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Fristen

Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr

Formulare

Volltext

Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger. 
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
 
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden: 

Bildungsgang/Dauer 

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Dokumente und Formulare

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