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Fischereiabgabe zahlen
[Nr.99042010131000 ]

Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

Zuständige Stelle

örtliche Ordnungsbehörden

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Formulare

Formloser Antrag

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.  

Dokumente und Formulare

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