Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ehemals Fleischbeschau) umfasst die gesetzlich vorgeschriebene amtliche Untersuchung von Schlachttieren (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer und Gehegewild) vor und nach der Schlachtung, um festzustellen, ob das Fleisch für den menschlichen Verzehr geeignet ist.
Die Schlachttieruntersuchung ist bei gewerblichen Schlachtungen und die Fleischuntersuchung sowohl bei gewerblichen als auch bei Hausschlachtungen zwingend für jedes einzelne Tier vorgeschrieben. Jede Schlachtung ist bei dem für den Schlachtort zuständigen Fleischbeschautierarzt anzumelden.
Wildschweine, Hausschweine, Einhufer und Dachse, deren Fleisch zum Verzehr für Menschen verwendet werden soll, sind grundsätzlich nach der Schlachtung auf Trichinen zu untersuchen.
Werden Tiere zur Schlachtung an einen Schlachthof verkauft, muss der Tierhalter eine Erklärung über die Gesundheit der von ihm zur Lebensmittelgewinnung abgelieferten Tiere nach folgendem Muster abgeben: https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/anlage_7.html
Siehe auch Formulare Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt