Antragsformulare für BAföG und AFBG sind über das Schulverwaltungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erhältlich.
Schülerinnen und Schüler, die nach der Schule beabsichtigen eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. die bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- bzw. Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2024/2025 beim Amt für Ausbildungsförderung abzufordern. BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden.
Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.
Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG = „Meister-BAföG“) beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.
Unter den Rufnummern 0395 / 570 87 5673 und 0395 / 570 87 2339 erreichen Sie die entsprechenden Mitarbeiterinnen des Landkreises.
Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten www.bafoeg.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.