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09.07.2024

Jugendhilfeausschuss wird am 15.07.2024 neu gewählt

Der Jugendhilfeausschuss ist neben der Verwaltung des Jugendamtes Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich um ein kommunales Verfassungsorgan. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages, aber auch vom Kreistag gewählte Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Ebenso können Vertreter von den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden. Aus diesen wählt der Kreistag stimmberechtigte Personen aus. Dabei sind die Jugendverbände angemessen zu berücksichtigen.

Der Jugendhilfeausschuss hat ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Aus diesem Zusammenspiel von engagierten Bürgern und der Verwaltung entsteht eine sogenannte „Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt“, die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung.

Vorschläge der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können an das

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Geschäftsstelle Jugendhilfeausschuss
An der Hochstraße 1
17033 Neubrandenburg

gerichtet werden.

Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen für die Vorschläge der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.