Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.
Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die
Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post
zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer
Studentenausweis ausgestellt.
das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung Ihrer Hochschule
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011
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