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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
[Nr.99089058012002 ]

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung wird die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird dem Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Voraussetzungen

1. Vollendung des 21. Lebensjahres
2. die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
3. persönliche Eignung

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

Formulare

Das Antragsformular finden Sie in dem Internetauftritt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter Formulare/Anträge.

Volltext

Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen?

Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV).

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den gewerblichen Bereich vorgesehen.

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

Dokumente und Formulare

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