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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Unternehmenskarte beantragen
[Nr.99108056001000 ]

Die Unternehmenskarte wird für Fahrzeuge benötigt, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben.

Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

Antragsstelle für Unternehmens- und Werkstattkarten in M-V:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Erdgeschoss Zimmer-Nr.: 014
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Telefon: +49 385 3991-563
Telefax: +49 385 3991-155
E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de

Ausgabestellen für Werkstattkarten in M-V:

Dezernat Neubrandenburg - Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, 3. Obergeschoss
Dezernat Rostock - Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, Haus 3, 1. Obergeschoss
Dezernat Schwerin - Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin, Erdgeschoss
Dezernat Stralsund - Frankendamm 17, 18439 Stralsund, 4. Obergeschoss

Verfahrensablauf

Es werden nur vollständige und in lesbarer Schrift ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen erhält der Antragssteller einen Kostenbescheid.

Nach Zahlungseingang wird durch das LAGuS M-V die Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgelöst. Die Karte wird daraufhin durch das KBA direkt an das Unternehmen versandt; in der Regel innerhalb der folgenden 5 Werktage.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung zum Verbleib eingereicht werden:

  • der Antrag kann elektronisch übermittelt werden; eine Originalunterschrift ist in diesem Fall nicht notwendig
  • die Gewerbeanmeldung (Kopie) beziehungsweise der Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens und
  • der Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers beziehungsweise verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters.

Volltext

Mit Hilfe der Unternehmenskarte hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass er sich zu Beginn (zum Beispiel nach Kauf oder Anmietung des Fahrzeuges) und am Ende (zum Beispiel vor Verkauf oder Vermietung des Fahrzeuges) des Fahrzeugeinsatzes mit seinem Unternehmen in das Kontrollgerät ein- bzw. ausloggt. Durch das Einloggen werden gleichzeitig die unternehmensrelevanten Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Die Unternehmenskarte ermöglicht die Freigabe digitaler Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und einer im Kontrollgerät eingelegten Fahrerkarte.
Die Unternehmenskarten sind in entsprechend benötigter Anzahl durch den Firmeninhaber bzw. durch den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter beim LAGuS M-V zu beantragen. Sie sind Eigentum des Unternehmens und jeweils 5 Jahre gültig.