Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.
Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
je nach Aufwand des Einzelfalles
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg
Öffnungszeiten:
Mo 7-16, Di 7-12, Do 7-16 Uhr
Informationen:
Telefon: +49 40 4286-67615
Fax: +49 40 4286-6760
E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei.
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