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17.07.2018

Was ist wichtig für die private Schweinehaltung?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen zwar ungefährliche, aber unsere Schweinebestände bedrohende Tierseuche, die sich ausgehend von Osteuropa in den baltischen Nachbarländern und Polen, aber auch in der Tschechischen Republik, Ungarn und Rumänien stetig ausbreitet. Von dort besteht die große Gefahr des Einschleppens in den deutschen Wildschweinebestand und des Übergreifens auf die gehaltenen Hausschweine.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nehmen die kleinen Haltungen mit weniger als 20 Schweinen in den letzten Jahren wieder zu. Häufig werden diese Schweine privat zum Eigenverzehr oder für die Direktvermarktung gehalten.
Wichtig ist, dass alle diese Schweinehaltungen den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das bedeutet, dass alle Schweinehaltungen im Veterinäramt angezeigt werden müssen. Das Verfüttern von tierischen Lebensmittelabfällen ist generell verboten. Sollten die Schweine im Auslauf oder im Freiland gehalten werden, muss der Kontakt zu Wildschweinen sicher unterbunden werden. Dazu ist mindestens eine doppelte Umzäunung mit Unterwühlschutz erforderlich. Schweinehalter, die gleichzeitig zur Jagd gehen, müssen Schweinehaltung und Jagd strikt trennen. Das heißt auch, dass bei der Jagd getragene Kleidung vor Betreten einer Schweinehaltung gewechselt werden muss und bei der Jagd verwendete Ausrüstung nichts im Schweinestall zu suchen hat.
Alle diese Maßnahmen sind erforderlich, um im Falle der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in den Wildschweinebestand ein Übergreifen der Seuche auf die Hausschweine zu verhindern. Aber auch andere im Wildbestand vorkommende Tierseuchen, wie die Brucellose, können durch direkten oder indirekten Kontakt von den Wildschweinen auf die Hausschweine übertragen werden.
Wir fordern daher nicht gemeldete Schweinehalter auf, die Tierhaltung ordnungsgemäß im Veterinäramt unter der Telefonnummer 0395 57087 3290 anzumelden. Gern beraten wir Sie auch, wie Ihre Schweinehaltung durch gezielte Maßnahmen vor der Einschleppung von Krankheitserregern geschützt werden kann.