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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen
[Nr.99132009058000 ]

Wenn Sie eine Einladung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erhalten haben, können Sie die Prüfungen ablegen.

Zuständige Stelle

Das Wirtschaftsprüfungsexamen legen Sie vor der Prüfungskommission ab, die bundesweit zuständig ist.

Prüfungskommission für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon: 030 7261610
Fax: 030 726161260
E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

Verfahrensablauf

Das Examen legen Sie vor der Prüfungskommission in der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer ab, bei der Sie sich zur Modulprüfung angemeldet haben.

Die Prüfungen müssen Sie nicht auf einmal in Angriff nehmen. Sie können die Modulprüfungen auf mehrere Prüfungstermine verteilen. Innerhalb des 6-jährigen Prüfungszeitraums können Sie die Module frei kombinieren.

  • Schriftliche Prüfung:

    • umfasst 7 Klausuren in den Modulen

      • Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (2 Klausuren)
      • Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (2 Klausuren)
      • Wirtschaftsrecht (1 Klausur)
      • Steuerrecht (2 Klausuren)
    • Für jede Klausur stehen Ihnen 4 bis 6 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.

  • Mündliche Prüfung:

    • Die mündliche Prüfung im Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ beginnen Sie mit einem kurzen Vortrag.
    • Für den Vortrag stehen Ihnen 3 Themen zur Wahl.
    • Anschließend folgen zwei mündliche Prüfungsabschnitte
    • Die mündlichen Modulprüfungen in den anderen Prüfungsgebieten bestehen aus jeweils einem Prüfungsabschnitt.
  • Wenn Sie wegen Krankheit oder aus einem triftigen Grund nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, benachrichtigen Sie unverzüglich Ihre Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer. Bei Krankheit reichen Sie ein amtsärztliches Attest ein. Andernfalls gilt es als Rücktritt, wenn Sie nicht erscheinen und die Modulprüfung wird als nicht bestanden gewertet.

  • Wenn Sie eine Modulprüfung bestanden haben, erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung.

  • Wenn Sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden, erhalten Sie das Ergebnis ebenfalls schriftlich.

  • Das Examen ist bestanden, wenn Sie alle abzulegenden Module bestanden haben. Jedes Modul können Sie innerhalb des 6-jährigen Prüfungszeitraums zweimal wiederholen. Ein bestandenes Modul verfällt in diesem Zeitraum nicht.

  • Das Examen gilt als nicht bestanden, wenn Sie

    • innerhalb des Prüfungszeitraumes ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestanden haben oder

    • der Prüfungszeitraum endet, ohne dass Sie alle Module bestanden haben.

  • Wenn Sie nicht bestanden haben, können Sie das Examen einmal wiederholen. Sie müssen dann alle Modulprüfungen wiederholen.

  • Sie erhalten das Ergebnis Ihres Examens im Anschluss an die mündliche Prüfung.

Voraussetzungen

  • Mit dem Zulassungsantrag müssen Sie sich zu mindestens einer Modulprüfung anmelden.
  • Sie wurden zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen und haben eine Einladung zur Prüfung erhalten.
  • Zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung: mindestens eine Gesamtnote von 5,0 in der schriftlichen Modulprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Einladung zum Wirtschaftsprüfungsexamen
  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

Um alle Modulprüfungen abzulegen, haben Sie 6 Jahre Zeit. Der Zeitraum beginnt mit der Zulassung zur Prüfung.

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Volltext

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie

  • bereits die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin sind.

Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.

Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:

  • 1. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den ersten drei Februarwochen
    • mündliche Prüfungen im Mai und Juni
  • 2. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den Modulen "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" in der letzten Juniwoche
    • schriftliche Prüfung in allen Modulen in den letzten 3 Augustwochen
    • mündliche Prüfungen im November und Dezember

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen

  • "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und
  • "Wirtschaftsrecht"

finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:

  • Berlin oder Hamburg,
  • Düsseldorf oder Frankfurt und
  • München oder Stuttgart.

Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.