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Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
[Nr.99036009069001 ]

Zuständige Stelle

Sie können sich an jede Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Erforderliche Unterlagen

  • Kraftfahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Abmeldebescheinigung für vor dem 1.10.2005 abgemeldete Fahrzeuge bzw. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Abmeldung
  • bzw. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • gültige HU bis zum Ablauf der Gültigkeit der Ausfuhrkennzeichen
  • Personaldokumente (Passport) oder Personalausweis des Antragstellers (Überführung ins Ausland erfolgt nicht ausschließlich durch Ausländer) mit Nachweis über die Anschrift im Ausland
  • Versicherungskarte für Internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Volltext

Soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

Dokumente und Formulare

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