Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
- Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
- Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
- Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
- Ihr persönliches Kennzeichen,
- die abgestempelten Kennzeichenschilder und
- Ihre Zulassungsdokumente.
- Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
- bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
- bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
- bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Eine telefonische Anmeldung vorab ist notwendig.
Bitte vereinbaren Sie unter dieser Nummer einen Termin: 0395 57087 3700
Anfragen zur Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen beantworten Ihnen die Ansprechpartner in den Zulassungsbehörden gerne auch telefonisch.
Die Zulassung können Sie in den Bürgerservice-Zentren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beantragen: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Kontakt/Service/Sprechzeiten/
Was läuft in der Kfz-Zulassung ab? Was muss ich mitbringen? Was passiert, wenn...? Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, beantworten wir hier:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/index.php?ModID=10&object=tx%2C2761.2&La=1&NavID=2761.8&kat=1%2C&ort=&text=FAQ&k_sub=1
Weitere Informationen zum Thema An-, Um- und Abmeldung von KFZ finden Sie hier:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/An-Um-und-Abmeldung-von-KFZ.php?object=tx,2761.2.1&ModID=10&FID=2037.352.1&NavID=2761.8&La=1&ort=
Die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nur dann, wenn es keine offenen Forderungen (Gebühren und Auslagen aus Rechnungslegung) des zukünftigen Halters gegenüber der Kreisverwaltung und keine offenen Forderungen gegenüber dem Zoll (Kfz-Steuerschulden und Forderungen aus Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) gibt.