Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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- Bekanntmachung des Kreiswahlleiters –
Auf Grund des § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 08. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 731) i. V. m. § 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. April 2026 (GVOBl. M-V S. 386), gebe ich hiermit die vom Kreiswahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am 15. Juli 2026 für Wahl des 9. Landtages Mecklenburg-Vorpommern in den Wahlkreisen 2, 3, 13, 14, 20, 21, und 22 zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.
Die Reihenfolge und Nummerierung ergibt sich aus § 22 Absatz 3 LKWG M-V. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 27 Satz 2, 3 LKWO M-V vorgeschriebenen Form aufgeführt.
Neubrandenburg, den 18.08.2026
gez. David Mandel
stellv. Kreiswahlleiter