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10.12.2025

Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis 2027 fort

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die am 01. Februar 2026 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2027 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 28.10.2025 in Kraft.

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird alle im Landkreis wohnhaften Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG erteilt worden ist, hierzu anschreiben und informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de direkt auf der Startseite unter der Kachel „Ukraine – Kontakte & Infos“.