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15.04.2026

Geflügelpest – Überwachungszone um Wesenberg und Verfügung zur Aufstallung im Landkreis aufgehoben

Nach Abschluss der Grobreinigung im Ausbruchsbetrieb und dem Ablauf der jeweiligen Fristen wird die nach Feststellung der Geflügelpest am 11.03.2026 festgelegte Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsort Wesenberg aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ist auf der Webseite des Landkreises unter »Tierseuchen« abrufbar.
Bereits am 02.04.2026 wurde die aufgrund des Nachweises des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Wesenberg eingerichtete Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern in die Überwachungszone integriert.

Ebenfalls wird die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von gehaltenen Vögeln in Haltungen mit 5.000 oder mehr Tieren aufgehoben. Diese war am 16.10.2025 aufgrund der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und des vermehrten Wildvogelzuges erlassen worden, um als Seuchenpräventionsmaßnahme die Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel und Geflügel zu minimieren. Nach der aktuellen Risikobewertung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind die Gründe für die Aufstallung des Geflügels im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entfallen. Auch die Aufhebung des Aufstallungsgebotes tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und kann auf der Webseite des Landkreises unter „Tierseuchen“ abgerufen werden.

Es gelten demnach ab dem morgigen Donnerstag, den 16.04.2026, keine Restriktionen im Zusammenhang mit der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.