
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Pressemitteilung des Kreiswahlleiters
Am 25. Mai 2025 findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Stichwahl zum Landrat statt.
Alle Personen, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt oder ihre Stimme bereits per Briefwahl vor Ort abgegeben haben, erhalten automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Ein erneuter Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Aktuell erreichen uns vermehrt Rückmeldungen von Wählerinnen und Wählern, die die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bislang nicht erhalten haben. Offenbar kommt es derzeit bei der Zustellung zu Verzögerungen.
Viele Betroffene befürchten daher, ihre Unterlagen nicht rechtzeitig zu erhalten oder fristgerecht zurücksenden zu können und möchten deshalb direkt vor Ort in ihrer Gemeindewahlbehörde wählen. Das ist selbstverständlich möglich!
Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich
Zur Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag ist die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend erforderlich. Wer sie nicht mehr besitzt, kann dennoch wählen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.
Wahlberechtigte sind im Wählerverzeichnis ihrer Wohnortgemeinde erfasst. Im Wahllokal wird anhand des Ausweisdokuments überprüft, ob eine Wahlteilnahme möglich ist.
Fragen zur Briefwahl vor Ort oder zur Wahl im Allgemeinen?
Bei allen weitergehenden oder individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeindewahlbehörde. Diese hilft Ihnen gerne weiter.
Martin Borchert
Kreiswahlleiter