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16.05.2025

Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Am 25. Mai 2025 findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Stichwahl zum Landrat statt.

Sollten Wahlbenachrichtigungen verloren gegangen sein, möchte ich folgenden Hinweis geben:

Eine Wahlbenachrichtigung ist zur Stimmabgabe im Wahllokal nicht zwingend erforderlich.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat oder verloren hat, kann trotzdem wählen gehen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.

Wahlberechtigte werden im Wählerverzeichnis ihrer Wohnortgemeinde geführt. Anhand des Ausweisdokuments wird im Wahllokal geprüft, ob Sie zur Wahl zugelassen sind. Die Wahlbenachrichtigung dient der schnelleren Abwicklung vor Ort, ist aber keine Voraussetzung für die Stimmabgabe.

Wer seine Wahlbenachrichtigung noch besitzt, wird gebeten, sie zur Wahl mitzubringen. Dies erleichtert die organisatorischen Abläufe in den Wahllokalen.

Martin Borchert
Kreiswahlleiter