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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Röntgeneinrichtung: Abmeldung anzeigen
[Nr.99009041261000 ]

Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen

  • Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Volltext

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.