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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Umschulungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
[Nr.99019005026000 ]

Wenn Sie Ih re Umschulung mit der Umschulungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie eine Zweitschrift des Originalzeugnisses oder eine englischsprachige beziehungsweise französischsprachige Übersetzung anfordern.

Verfahrensablauf

Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.

Wenn Sie eine Zweitschrift haben möchten:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer weiteren Ausfertigung des Zeugnisses.
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine weitere Ausfertigung des Zeugnisses.

Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung.
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung. 

Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben möchten:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung.

Stellen Sie den Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen bei der zuständigen Berufsbildenden Schule oder dem Träger, bei dem Sie die Umschulung absolviert haben und fügen Sie die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei.

Voraussetzungen

Sie haben die Abschlussprüfung bestanden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Für Zweitschrift: Antrag auf Neuausstellung
  • Für Übersetzungen: Antrag auf englischsprachige oder französischsprachige Übersetzung
  • Für Aufführen der Leistungen:
    • Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen
    • Nachweise für berufsschulische Leistungen (Kopie)  

Kosten

Für eine Zweitschrift oder Übersetzung können Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrer zuständigen Stelle.

Volltext

Wenn Sie eine Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, müssen Sie am Ende eine Umschulungsprüfung bestehen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie automatisch ein Prüfungszeugnis.

Sie können eine Zweitschrift des Zeugnisses beantragen. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungen aufgeführt werden. Sie können ebenfalls eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen.