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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen im Baubereich: Eintragung eines Unternehmens beantragen
[Nr.99050213060000 ]

Als Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebenbereich können Sie sich mit dem Präqualifizierungsverfahren gegenüber den öffentlichen Vergabestellen ausweisen und in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (PQ-VOB) eintragen lassen.

Zuständige Stelle

Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. - Geschäftsstelle Bonn
Konstantinstraße 38
53179 Bonn

Telefon: +49 (0)228 943777-0
Fax: +49 (0)228 943777-20
E-Mail: info@pq-vob-verein.de
www.https://www.pq-verein.de/

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Präqualifizierung bei einer Präqualifizierungsstelle des PQ-Vereins. Nach positiver Prüfung des Antrags startet das Verfahren der Präqualifizierung, welches mit dem Eintrag Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB endet.
Die Antragstellung kann sowohl digital über den entwickelten Online-Dienst zur Beantragung der Präqualifizierung oder schriftlich direkt mit der Präqualifizierungsstelle erfolgen.

Online-Antrag:

  • Für die Nutzung des Online-Antrags rufen Sie das PQ-Portal auf. Melden Sie sich anschließend mit Ihrem »Mein Unternehmenskonto« auf Basis von ELSTER an und starten den Antragsprozess der Präqualifizierung. Das System führt Sie durch den Antragsprozess. 

Schriftlicher Antrag:

  • Auf der Internetseite des PQ-Vereins finden Sie alle auswählbaren Präqualifizierungsstellen.
  • Davon wählen Sie eine aus.
  • Auf deren Internetseiten finden Sie die geforderten Unterlagen im Überblick.
  • Diese füllen Sie aus und fügen alle geforderten Dokumente bei.
  • Entweder übermitteln Sie diese digital oder per Post an die Präqualifizierungsstelle.

Für Fragen steht Ihnen Ihre ausgewählte Präqualifizierungsstelle zur Verfügung.

Ein Vertragsabschluss zwischen Ihrem Unternehmen und der Präqualifizierungsstelle ist zwingend erforderlich. Dieser wird durch die PQ-Stelle vorbereitet.

Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach.

Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt der PQ-Verein Sie in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB ein.

Sie erhalten eine Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer).

Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen ist im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig.
  • Ihr Unternehmen kann drei abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen.
  • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
  • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, zum Beispiel vergangene Verstöße.
  • Bei Onlinebeantragung: »Mein Unternehmenskonto« auf Basis von ELSTER

Erforderliche Unterlagen

  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und Mindestlohn gezahlt wird 
  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren (Umsätze und Umsatzanteile)
  • Eigenerklärung zum PQ-Verfahren (Personal)
  • Eigenerklärung bei Einsatz von Nachunternehmern
  • Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister und Landeskorruptionsregister vorliegen
  • Nachweis, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung, Handelsregisterauszug oder ggf. Eigenerklärung
  • Bescheinigung der Eintragung im Berufsregister des Firmensitzes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse oder Negativbescheinigung
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung und Veröffentlichung im Amtlichen Verzeichnis
  • 3 Referenzen pro Leistungsbereich
  • Falls eine angemeldete Insolvenz und ein rechtskräftiger Insolvenzplan vorliegen: Bestätigung Insolvenzverwaltung gemäß § 258 InsO
  • Falls Selbstreinigungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen: Dokumentationen zu den Punkten Sachverhaltsaufklärung, Schadenskompensation, Ergreifen organisatorischer, technischer und personeller Maßnahmen. Genauere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge.
  • Falls das Unternehmen in einem Bereich tätig ist, in dem eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist: Gewerbeerlaubnis

Kosten

  • ab ca. 450,00 EUR
  • Die PQ-Stellen folgen unterschiedlichen Gebührenordnungen.
  • In die Gebührenberechnung fließen verschiedene Faktoren ein.

Rechtsbehelf

  • Gegen die Entscheidung der Präqualifizierungsstelle kann Einspruch beim Beschwerdeausschuss des PQ Vereins eingelegt werden.
  • Ebenfalls kann die Präqualifizierungsstelle gegen Entscheidungen des PQ-Vereins beim Beschwerdeausschuss Einspruch einlegen.
  • Das Beschwerdeverfahren ist im Einzelnen in der Beschwerdeordnung des PQ-Vereins geregelt.
  • Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung gegen die jeweilige Entscheidung.

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