Seiteninhalt

Adpotion / gesundheitliche Eignung

Das ärztliche Gesundheitszeugnis ist zur Vorlage bei der Adoptionsvermittlungsstelle und /oder dem Notar bestimmt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die rechtliche Grundlage für Adoptionen (Annahme als Kind). Nach § 1741 Abs. 1 BGB ist die Annahme als Kind zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Es muss gewährleistet sein, dass Bewerber über einen längeren Zeitraum hinweg physisch und psychisch in der Lage sind, die pflegerische und erzieherische Versorgung des Kindes sicherzustellen.

Was müssen Sie zum vereinbarten Termin mitbringen?

• Personalausweis
• vorhandene ärztliche Befunde

Die Kosten der Untersuchung tragen die Bewerber.