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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Formulare

Volltext

Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.