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Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
[Nr.99008004054001 ]

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Volltext

Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt durch die Personalausweisbehörde.

Dokumente und Formulare

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