Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Bioabfall Entsorgung
[Nr.99001003004000 ]

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.


Regionale Ergänzung:

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


Regionale Ergänzung:

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Bioabfallbehälter auf dem Gebiet der Stadt Neubrandenburg

Volltext

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

In der Stadt Neubrandenburg sind für die Entsorgung kompostierbarer Abfälle 80 Liter, 120 Liter und 1.100 Liter Bioabfallbehälter zugelassen.


Das gehört in die Biotonne:
Folgende kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten dürfen über die Biotonne entsorgt werden:
Baum- und Strauchschnitt, Laub,
Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und
Balkonkästen,

Schalen von Obst, Gemüsereste, Kaffeesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Nussschalen und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen – manchmal chemisch behandelten – Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie Naturrinde vom Käse. Auch Fleisch, Wurst und Fischreste, tierische Abfälle und Knochen (keine Schlachtabfälle).

Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel sind aus der Verpackung zu nehmen. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen. Grundsätzlich gilt natürlich, so wenig Lebensmittel wie möglich wegzuwerfen. Nicht alle Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen in den Abfall – verlassen Sie sich auf ihre eigenen Sinne. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fisch oder Geflügel sollten Sie das Verbrauchsdatum aber auf keinen Fall überschreiten.

Das heißt, auch Essensreste gehören in den Biomüll? Ja, natürlich gehören auch Essensreste in die Biotonne

Hinweis: Kunststofftüten sind nicht kompostierbar und dürfen nicht in die Biotonne Das gilt auch für kompostierbare Kunststofftüten. Bitte verwenden Sie bei Bedarf Papiertüten oder Zeitungspapier.

Bereitstellung der Biotonnen zur Entleerung:
Die Biotonnen sind immer geschlossen zu halten. Die Entleerung der Biotonnen erfolgt in einem 14-täglichen Rhythmus (nach Tourenplan) montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch von 6:00 bis 22:00 Uhr bzw. an Sonnabenden von 6:00 bis 22:00 Uhr. Die auf einem Grundstück genutzten Biotonnen sind am Tag der Entleerung bis 6:00 Uhr, bzw. aufgrund o. g. Ausnahmefälle entsprechend früher, am Fahrbahnrand zur Entleerung bereitzustellen.