Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Härtefallhilfe wegen stark gestiegener nicht leitungsgebundener Energiekosten (Brennstoffhilfe) beantragen

Private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen.

Zuständige Stelle

Kasse.Hamburg / DRIVEPORT Hamburg (info@driveport.de )
 

Verfahrensablauf

  • Antragstellung online oder postalisch
    • Antragsformulare in Papierform erhalten Sie in den Amtsverwaltungen ihrer Gemeinde, eine Beratung ist dort jedoch nicht möglich
  • Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg über die Anträge entscheiden.
  • Auszahlung der Härtefallhilfen bei Anspruchsberechtigung

Weitere Informationen finden Sie hier:

Voraussetzungen

  • Die Feuerstätte, für die Sie Härtefallhilfen beantragen möchten, befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks.
  • Sie mussten zwischen dem 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten gegenüber dem Durchschnittspreis 2021 (Referenzpreis) hinnehmen.
  • Die Bagatellgrenze von 100,00 EUR ist überschritten.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungen,
  • Bestellnachweis für Lieferungen nach dem 1.12.2022,
  • Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen,
  • Feuerstättenbescheid,
  • im Falle einer Vertretung eine Vertretungsvollmacht,
  • Vor- und Rückseite des Personalausweises,
  • Selfie mit Vorderseite des Personalausweises,
  • strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über Antragsvoraussetzungen

Wohnungseigentumsgemeinschaften benötigen zudem:

  • Teilungserklärung
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis

Fristen

Anträge können bis spätestens 20. Oktober 2023 eingereicht werden. Die Antragstellung endet jedenfalls dann, wenn alle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Härtefallhilfe.

Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Härtefallhilfen sind die Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger im Entlastungszeitraum. Nicht leitungsgebundene Energieträger können sein:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle/ Koks

Wer wird gefördert?

Empfänger der Billigkeitsleistung sind Personen des Privathaushalts, die eine Feuerstätte mit nichtleitungsgebundenen Energieträgern in Mecklenburg-Vorpommern betreiben. Personen des Privathaushalts können Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die Betreiber der Feuerstätten der Privathaushalte. 

Eigentümerinnen und Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen.

Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Vermieterin oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird beziehungsweise werden, sind diese antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter oder die Vermieterin erklären, dass er oder sie die erhaltene Förderung an die Mieterinnen und Mieter weiterleitet. Die Mieterinnen und Mieter müssen nicht selber tätig werden.

Unternehmen, die Eigentümer der Immobilie sind, müssen im Vorwege der Antragstellung eine Firmenakte anlegen. In der Firmenakte hinterlegen Sie alle wichtigen Firmendaten und Handlungsvollmachten.

Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind:

  • Nutzer von Wohn- und Gewerbeeinheiten, die keine Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger bezahlt haben. Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung Ihrer Wohn- bzw. Gewerbeeinheit, welche den Antrag stellen muss. Der Zuschuss wird über die Betriebskostenabrechnung 2022 an Sie weitergereicht.
  • Eigentümer oder Verwaltungen, die keine Rechnungen haben.

Wie wird gefördert?

Berechnungsgrundlage sind die Mehrkosten, die im Entlastungszeitraum (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) gegenüber den Kosten für denselben Energieträger gemessen an dem jeweiligen Referenzpreis angefallen sind. Es werden 80 Prozent der Mehrkosten erstattet, wobei ein Betrag bis zu einer Verdopplung des Referenzpreises durch die Privathaushalte selbst zu tragen sind.

Maßgeblich für den Entlastungszeitraum ist das Datum der Lieferung. Ausnahmsweise kann anstelle des Lieferdatums auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

Maximal werden 2.000,00 EUR erstattet. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100,00 EUR pro Haushalt.

Referenzpreise 2021:

  • Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.) / 60 ct/l (zzgl. USt.)
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.) / 48 ct/l (zzgl. USt.
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.) / 22 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.) / 9 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.) / 26 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.) / 79 Euro/Raummeter (zzgl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.) / 30 ct/kg (zzgl. USt.)

Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Anträge können digital über das Online-Portal gestellt werden. Menschen ohne Zugang zum Internet bekommen Antragsformulare in Papierform in den Amtsverwaltungen ihrer Gemeinde, eine Beratung ist dort jedoch nicht möglich.

Über den Online-Rechner können Sie vorab prüfen, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, eine tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.