Seiteninhalt
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Justitiariat
[lk]

Justitiariat

Das Justitiariat berät die Verwaltungsleitung, die Fachämter und alle nachgeordneten Einrichtungen des Landkreises in juristischen Angelegenheiten. Darüber hinaus führt es alle gerichtlichen Verfahren, an denen der Landkreis als Partei beteiligt ist.
 
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann das Justitiariat weder allgemeine Rechtsauskünfte an Bürger erteilen, noch die Bürger vor den Gerichten vertreten. Dies ist allein den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwälte, Notare etc.) vorbehalten.
 
Eine Liste der zugelassenen Rechtsanwälte kann bei den Amts- und Landgerichten eingesehen werden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.