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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Anzeige Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferverträgen Bestätigung
[Nr.99011021008000 ]

Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (Team 242). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.

Voraussetzungen

Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um

  • beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
  • in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
  • gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.

Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um

  • erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
  • Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-Programme
  • Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
  • Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
  • Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
  • Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
  • gegebenenfalls Vollmacht

Fristen

Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.

Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Volltext

Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.

Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.

In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.