Fahrerlaubnisbehörde / Führerschein
Ansprechpartnerinnen an den Regionalstandorten
Demmin | Neubrandenburg | Neustrelitz | Waren (Müritz) |
Elisabeth Garz Tel: 0395 57087 4517 | Brigitte Ulfert Tel: 0395 57087 5430 | Petra Gerber-Dörge Tel: 0395 57087 3449 | Jana Kadau Tel: 0395 57087 2251 |
Martina Göllnitz Tel: 0395 57087 4520 | Ilona Walkhoff Tel: 0395 57087 5410 | Heike Koeppen Tel: 0395 57087 3450 | Christin Kuprat Tel: 0395 57087 2252 |
Fahrerlaubnis Erteilung – Erweiterung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Kinderausweis mit aktueller Meldebescheinigung
- Führerschein (wenn vorhanden)
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtest (bei Antrag auf Klassen A, B, M, L, S und T)
- ärztliches und augenärztliches Gutachten (bei Antrag auf Klassen C, CE)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Adresse Fahrschule und DEKRA- bzw. TÜV-Prüfstelle
Kartenabfrage: Ob Sie Ihren Führerschein jetzt abholen können, ist unter diesem Link ersichtlich.
Internationaler Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Umtausch in EU-Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde
- für die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE zusätzlich den Nachweis der Fahrtauglichkeit (ärztliches und augenärztliches Gutachten), wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Kürze das 50. Lebensjahr erreicht
- Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- EU-Führerschein
- ärztliches Gutachten
- Führungszeugnis
- Führerscheinersatz bei Verlust / Diebstahlgültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde
- Polizeianzeige bei Diebstahl
Fahrerkarte
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Führerschein
Der jeweilige Antrag ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Vor der Antragstellung hier nicht genannter Vorgänge wird empfohlen, Rücksprache mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde zu halten.