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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
[Nr.99050045006000 ]

Bemerkungen

Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt und sind mit den zuständigen Zolldienststellen abzuklären.

Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.

Zuständige Stelle

Die gewerbliche Einfuhr von Lebensmitteln kann nur über dafür zugelassene Grenzkontrollstellen (GKS) abgefertigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr
  • Veterinärbescheinigung
  • gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
  • einzuführende Ware

Fristen

Das Eintreffen der Sendung, die einer Einfuhruntersuchung unterliegt, ist der zuständigen Grenzkontrollstelle mindestens einen Werktag vor dem Eintreffen der Sendung durch Vorlage des gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr.

Volltext

Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Von der für die Grenzkontrollstelle zuständigen Behörde wird eine Einfuhruntersuchung durchgeführt, die eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle (Inaugenscheinnahme) und eine Warenuntersuchung umfasst.

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs werden ebenfalls bestimmte Untersuchungen durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Dokumente und Formulare

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