Seiteninhalt

Auf Grundlage des Schulgesetzes werden in Mecklenburg-Vorpommern alle Schüler und Schülerinnen der 4. und 8. Klasse von den Ärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes untersucht. Die Untersuchung findet in der Regel in der jeweiligen Schule statt. Den Eltern wird durch die Schule eine entsprechende Information weitergeleitet.

Schwerpunkt der Untersuchung:

  • Prüfung von Gewicht und Größe 
  • eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens
  • eine grobneurologische Prüfung
  • eine Ganzkörperuntersuchung
  • Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)

In der 8. Klasse erfolgt zusätzlich eine Beratung zur Berufswahl unter Berücksichtigung von gesundheitlichen Aspekten. Allergien, Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie des Bewegungsapparates müssen hier beachtet werden. Weiter sind Themen der Gesundheitsförderung wie Sport, Körperpflege, Ernährung, Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln sowie Schutz vor Infektionskrankheiten Teil der Beratung.

Was müssen Sie mitbringen?

Zum vereinbarten Untersuchungstermin bringen die Kinder mit:

  • Impfausweis
  • ausgefüllten Fragebogen