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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm „Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen“ beantragen
[Nr.99400063017000 ]

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrem Gründungsvorhaben, dann erhalten Sie hier ein Mikrodarlehen.

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin

Telefon: +49 385 55115-0
Fax: +49 385 55775-40
E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Internet: www.gsa-schwerin.de

Verfahrensablauf

Es ist ein formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
  • aussagefähiges Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
  • Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit

Fristen

keine

Formulare

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Volltext

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.

Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.

Wie wird gefördert?

Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:

  • verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf

Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.

Dokumente und Formulare

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