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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Förderung von Kleinprojekten Beantragung

Fördermöglichkeit für juristische Personen (Bildungsträger, Kommunen, Vereine), die Projekte für Frauen, Männer und deren Familien durchführen, um insbesondere auch von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte in die Gesellschaft zu integrieren.

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de

Verfahrensablauf

Der Projektträger nimmt Kontakt bei der für seine Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates auf, erstellt eine Projektidee und reicht diese bei der Geschäftsstelle ein (die Antragsunterlagen werden durch die zuständigen Geschäftsstellen des Regionalbeirates bereitgestellt). Die Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt.

Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zur weiteren Prüfung und Bewilligung.

Dabei sind die von den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte bereitgestellten Antragsunterlagen zu verwenden.

Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass:

  • Förderfähigkeit gemäß Richtlinie gegeben ist
  • der durchführende Projekträger muss in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projektes geeignet sein,
  • die Projektauswahl muss unter Einbeziehung des Votums des zuständigen Regionalbeirates erfolgen
  • nur ein positives Votum des Regionalbeirates berechtigt zur Gewährung einer Zuwendung.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates.

Fristen

Bezüglich der konkreten Termine und Fristen, informieren Sie sich bitte unter dem folgendenLink.

In der Regel sind die Projektideen 5 Wochen vor der Regionalbeiratssitzung vollständig bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Formulare

  • Formulare: werden durch die Geschäftsstellen der Regionalbeiräte bereitgestellt
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Volltext

Es werden kleine lokale Projekte, insbesondere in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport/Bewegung und bürgerschaftliches Engagement gefördert, die geeignet sind, einen Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration durch die Erhöhung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit zu leisten, in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oder das Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen.

Insbesondere örtliche Initiativen und kleine Vereine mit ehrenamtlich Tätigen sollen mit den Projektangeboten sozial benachteiligten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personengruppen Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe anbieten und sie damit in das gesellschaftliche Leben vor Ort integrieren.

Die Laufzeit der Projekte beträgt 6 oder 12 Monate. Die öffentliche Förderung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe eines Pauschalbetrages von 8.200 Euro bei zwölfmonatiger Projektlaufzeit und 5.000 Euro bei sechsmonatiger Projektlaufzeit gewährt.

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Bildungsträger, Vereine, Kommunen) sein.

Dokumente und Formulare

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