Anzeige des Bestandes bzw. der Bestandsveränderungen von artenschutzrechtlich meldepflichtigen Tierarten
Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:
Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht), Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe, Ort der Haltung, Verwendungszweck und Kennzeichnung (z.B. Ring- bzw. Transpondernummer).
Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.
Es fallen keine Kosten an.
Der Halter zeigt den Bestand bzw. Zu- oder Abgang der Exemplare besonders geschützter, meldepflichtiger Arten unter Benennung seiner Kontaktdaten (für Nachfragen) schriftlich (auch per E-Mail) bei der zuständigen Behörde an.
Bestandsveränderungsanzeigeformular
Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA - Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln.
Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme bzw. Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Tel. Nr.) von Vor-und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Goldberger Straße 12, 18273 Güstrow
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
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