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Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung
[Nr.99108021224000 ]

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Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Fristen

keine

Formulare

Volltext

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.