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Verbrennen pflanzlicher Abfälle/Pflanzenabfalllandesverordnung
[lk]

Sie möchten wissen, wann pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen?

Pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, dürfen verbrannt werden, wenn ein Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostierung nicht möglich ist oder eine Entsorgung durch die Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssyteme ebenfalls nicht möglich oder zumutbar ist.
Nur in diesem Fall ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig.
Bitte beachten Sie den Brandschutz und dass Sie Ihre Umgebung/Nachbarn nicht durch entstehenden Rauch belästigen! Weitere Informationen sind der benannten Verordnung zu entnehmen oder bei den Ansprechpartnern im Umweltamt zu erfragen. In Neubrandenburg ist das Verbrennen grundsätzlich verboten aufgrund von Regelungen der Abfallentsorgungssatzung. Dort steht den Bürgern die Biotonne zur Verfügung.

Die illegale bzw. wiederrechtliche Verbrennung pflanzlicher Abfällen wird vom Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Anzeigen bei Verstößen werden von den Mitarbeitern der unteren Abfallbehörde bearbeitet.

  • Bereich Neubrandenburg, Ämter Neverin und Burg Stargard: Frau Meißner
  • Bereich ehemaliger Landkreis Müritz: Herr Krüger
  • Bereich ehemaliger Landkreis Demmin: Frau Haker
  • Bereich ehemaliger Landkreis Mecklenburg-Strelitz mit Ausnahme Neverin und Burg Stargard: Herr Czirwohn

Angaben zum Sachverhalt:

  1. Ort und Zeitpunkt der beobachteten Verbrennung. Möglichst genaue Beschreibung der Örtlichkeit (Grundstücksbezeichnung, Gemarkung, Flur,
    Flurstück)
  2. Art und Menge des Brandgutes
  3. Hinweise auf den/die Verursacher ( Zeugen, Fotos, Adressen, Fahrzeugkennzeichen)

Außerhalb der Dienstzeiten der Umweltbehörde können Anzeigen auch bei den zuständigen Polizeiinspektionen erfolgen.

 

 

 

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