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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule / Einschulung beantragen
[Nr.99088012005000 ]

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Grundschule

Verfahrensablauf

Antrag durch die Erziehungsberechtigten - Prüfung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule - Entscheidung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule

Voraussetzungen

Hinreichende körperliche, geistige und verhaltensmäßige Entwicklung des Kindes

Volltext

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine vorzeitige Einschulung für die Kinder erfolgen, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden.

Ein formloser Antrag ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleiterin/der Schulleiter prüft unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, ob das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.

Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule.

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