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Lebensmittel-Basisverordnung

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel-Basisverordnung) Art. 14

  1. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. 
  2. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie
    a) gesundheitsschädlich
    b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.
  3. Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Lebensmittel sicher ist oder nicht, sind zu berücksichtigen:
    a) die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch den Verbraucher und auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie
    b) die dem Verbraucher vermittelten Informationen einschließlich der Angaben auf dem Etikett oder sonstige ihm normalerweise zugängliche Informationen über die Vermeidung bestimmter die Gesundheit beeinträchtigender Wirkungen eines bestimmten Lebensmittels oder einer bestimmten Lebensmittelkategorie. 
  4. Bei der Entscheidung der Frage, ob eine Lebensmittel gesundheitsschädlich ist, sind zu berücksichtigen
    a) die wahrscheinlichen sofortigen und /oder kurzfristigen und/oder langfristigen Auswirkungen des Lebensmittels nicht nur auf die Gesundheit des Verbrauchers, sondern auch auf nachfolgende Generationen
    b) die wahrscheinlichen kumulativen toxischen Auswirkungen
    c) die besondere gesundheitliche Empfindlichkeit einer bestimmten Verbrauchergruppe, falls das Lebensmittel für diese Gruppe von Verbrauchern bestimmt ist. 
  5. Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Lebensmittel für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist, ist zu berücksichtigen, ob das Lebensmittel infolge einer durch Fremdstoffe oder auf andere Weise bewirkten Kontamination, durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung ausgehend von dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist.

Siehe auch: 

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit http://beck-online.beck.de