Wenn Sie gewerblich zum Beispiel
- Affen und Halbaffen,
- Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen, sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
- Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück,
- Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen,
- Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie
- Gülle von Klauentieren, Einhufern oder Geflügel
nach anderen EU-Staaten verbringen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung.
Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
In Mecklenburg-Vorpommern bestimmen sich die Gebühren nach Ziffer 1.8.5 der Veterinärverwaltungskostenverordnung und betragen zwischen EUR 200 und EUR 600.
- Gebühr: 200,00 - 600,00 Euro
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge können an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Landkreise und kreisfreie Städte
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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