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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Pflegehilfsmittel Bewilligung
[Nr.99106012017000 ]

Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt und wird von einer privaten Pflegeperson durchgeführt.
  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Fristen

Keine

Volltext

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von der Familie, Bekannten, Freunden oder auch von einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nur, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und der Pflegeperson zur Pflegeerleichterung dienen.

Die Pflegekasse überprüft unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes, ob die beantragten Pflegehilfsmittel notwendig sind.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie  Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.
  • technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme. Diese werden meist leihweise überlassen. Erwachsene Pflegebedürftige müssen in der Regel hierfür etwas dazu bezahlen.

Außerdem können Sie finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel technische Hilfen im Haushalt oder Treppenlifter, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.