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Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Der überwiegende Teil dieser Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Als zentrale Bußgeldstelle werden auch Ordnungswidrigkeiten bearbeitet, bei denen es sich um Verstöße gegen allgemeine Rechtsvorschriften handelt (z. B. aus den Bereichen Naturschutz, Lebensmittelrecht, Tierschutz, Ausländerrecht usw.).

Serviceleistung:
Annahme und Verwahrung von Führerscheinen aufgrund von rechtskräftig angeordneten Fahrverboten anderer Behörden, die den Bußgeldbescheid verfügt haben. Mit Einverständnis dieser Behörden kann der Führerschein hier in Verwahrung genommen werden. Unbedingt mitzubringen ist der Bußgeldbescheid der Erlassbehörde.

Leiterin der Bußgeldstelle: Franziska Dobberstein