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Abfallerzeugernummer beantragen

Für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahrens im Abfallüberwachungssystem ASYS ist die Verwendung einer behördlich zu vergebenden Erzeugernummer eine Voraussetzung für die korrekte Durchführung. 

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Sitz des Erzeugers 

Voraussetzungen

Fristen

keine

Formulare

Volltext

Für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahrens im Abfallüberwachungssystem ASYS ist die Verwendung einer behördlich zu vergebenden Erzeugernummer eine Voraussetzung für die korrekte Durchführung. 
In MV werden die zur Führung von abfallrechtlichen Nachweisen erforderlichen Erzeugernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erteilt.

Dokumente und Formulare

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