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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Liegeplatz für Wasserfahrzeuge beantragen
[Nr.99096012107000 ]

Sie fahren ein Wasserfahrzeug und möchten dafür einen Liegeplatz in einem Hafen (Sportboot- und Yachthafen) beziehungsweise einer Marina bekommen?

 
 

Zuständige Stelle

zuständige Hafenbehörde

Verfahrensablauf

Im Bereich der Sport- und Freizeitschifffahrt ist es ausreichend, rechtzeitig mit dem gewünschten Hafen/Marina Kontakt aufzunehmen. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder direkt vor Ort erfolgen. Gerade in den Sommermonaten empfiehlt sich die Anmeldung ca. einen Tag vor dem gewünschten Ankunftstermin.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

entfällt

Volltext

Sport- und Freizeitschifffahrt:

Grundsätzlich gilt, dass Liegeplätze für Wasserfahrzeuge von der Hafenbehörde zugewiesen werden. Die An- bzw. Abmeldung im Hafen bzw. vor dem tatsächlichen Hafenanlauf einschließlich Liegeplatzzuweisung erfolgt in der Regel per Telefon, E-Mail oder direkt während des tatsächlichen Hafenanlaufens per mündlicher Absprache vor Ort.

Handels- und Berufsschifffahrt:

Die Anmeldung für Wasserfahrzeuge in einem Hafen ist von den Fahrzeugführern oder deren Beauftragten bei der Hafenbehörde jeweils rechtzeitig vor der Ankunft und vor dem Verholen im Hafen anzumelden sowie vor dem Verlassen des Hafens abzumelden.

Für die An- und Abmeldung ist unter anderem das elektronische Datenverarbeitungssystem Hafeninformationssystem (HIS) Nord oder der bundeseigene Meldeclient des National Single Window (NSW) online nutzbar. Im Zuge der elektronischen Anmeldung eines Wasserfahrzeuges beziehungsweise im Rahmen des Hafenanlaufes wird (bzw. ist im Vorfeld) der Liegeplatzes durch die zuständige Hafenbehörde zu zuweisen.

Insgesamt:

Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes. Die Hafenbehörde kann ihre Benutzung zeitlich begrenzen, mehrere Fahrzeuge nebeneinander legen und das Verholen von Wasserfahrzeugen anordnen, soweit dies im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zur Sicherheit des Hafenbetriebes erforderlich ist. Liegeplätze dürfen nur mit Erlaubnis der Hafenbehörde gewechselt werden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.