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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Änderungen mitteilen
[Nr.99107045011002 ]

Melden Sie als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler die Änderung beitragsrelevanter Sachverhalte für den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich. Dies kann zum Beispiel die Anzahl der Kraftfahrzeuge oder der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sein.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Verfahrensablauf

Sie können beitragsrelevante Erhöhungen schriftlich per Post oder telefonisch dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen. Beitragsrelevante Minderungen müssen Sie schriftlich per Post mit Nachweisen melden.

Schriftlich per Post:

  • Sie öffnen das PDF-Änderungsformular, füllen es aus, drucken es aus und unterschreiben es.
  • Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice.
  • Bei beitragsrelevante Minderungen fügen Sie zusätzlich die entsprechenden Nachweise bei.

Telefonisch:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von Betriebsstätten, von nicht privat genutzten Kraftfahrzeugen, welche auf Sie zugelassen sind, Inhaber von Hotel-/Gästezimmern oder von vermieteten Ferienwohnungen.
  • Es existiert bereits ein Rundfunkbeitragskonto.

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsformular
  • Nur bei einer Minderung:
    • Nachweis über die Minderung von Kraftfahrzeugen, Hotel-/Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Volltext

Als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen.

Die Änderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen teilen Sie bitte über das Änderungsformular mit. Änderungsmitteilungen zu der Anzahl der Beschäftigten oder der gewählten Zählweise müssen einmal jährlich bis zum 31. März eines Jahres erfolgen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.