Antrag zum Besuch einer örtlich unzuständigen Schule
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kann aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule gestatten, insbesondere wenn
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die zuständige Schule aufgrund der Verkehrsverhältnisse nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen ist,
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der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Förderung spezieller Interessen oder Fähigkeiten oder
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die Wahrnehmung seines Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern würde oder
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besondere soziale Umstände vorliegen.
Widerspruchsbehörde ist die oberste Schulaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 3 SchulG M-V
Berufliche Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind:
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die Berufliche Schule Wirtschaft, Handwerk und Industrie in Neubrandenburg
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die Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung in Neubrandenburg
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die Berufliche Schule in Neustrelitz sowie ihre Nebenstelle in Demmin zur Webseite
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die Berufliche Schule "Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz" in Waren (Müritz) sowie ihre Nebenstelle Malchin zur Webseite
Hinweis: Schulträger für Grundschulen (Primarbereich) sind die Städte und Gemeinden (bzw. die Ämter bei Amtsschulen).