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Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, hat auf einer festlichen Veranstaltung in Berlin am 15. Februar 2017 insgesamt 124 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für superschnelles Breitband überreicht.

Dezernent Torsten Fritz (2.v.l.) und Roger Kunert vom kreislichen Projekt Breitbandausbau (2.v.r.) nahmen die Bescheide über insgesamt 700 Tausend Euro für die Mecklenburgische Seenplatte entgegen. Diese Mittel stehen für fachliche und rechtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau in 14 Projektgebieten zur Verfügung. Mit dabei waren die beiden Bundestagsabgeordneten aus unserer Region Eckhardt Rehberg (l.) und Matthias Lietz(r.) Foto: BMVI

Bislang wurden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in drei sogenannten Aufrufen für 18 Projektgebiete Anträge auf Bundesförderung gestellt. Dazu müssen die Bebauungspläne, die Netzpläne mit der vorhandenen Infrastruktur, die Finanzpläne und andere Daten erfasst bzw. formuliert werden. Unterstützt wird der Landkreis darin vom Breitbandkompetenzzentrum des Energieministeriums in Schwerin. Ein Teil der Anträge wurde schon vorläufig positiv beschieden. Ausschreibung und Vergabe sind ab der zweiten Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Das Finanzvolumen beläuft sich auf insgesamt rund 240 Mio. Euro, das Fördermittel des Bundes und des Landes umfasst. Erforderlich sind voraussichtlich über 4.000 Kilometer Tiefbauarbeiten für knapp 50.000 Haushalte und über 3.000 Gewerbebetriebe. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sich die Landkreise privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie in Ausschreibungen für die Ausbauprojekte auswählen. Zurzeit werden die umfangreichen europaweiten Ausschreibungen für den Breitbandausbau vorbereitet.

Die Breitbanderschließung im Gebiet des Landkreises ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: Während die Breitbandversorgung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 50 Mbit/s in den Städten zufriedenstellend ist, weisen die dünn besiedelten Räume noch sogenannte weiße Flecken bzw. eine weitgehende Unterversorgung von unter 16 Mbit/s auf.

Ursache hierfür ist, dass der privatwirtschaftliche Ausbau der Breitbandnetze in den dünn besiedelten Gebieten für die Telekommunikationsunternehmen wegen des ungünstigen Verhältnisses von Ausbaukosten zu den erwarteten Nutzungsentgelten nicht wirtschaftlich ist. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Ende des Jahres 2018 ausgegeben. Absicht der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für eine marktmäßige Erschließung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit bundesweit rund 4 Milliarden Euro örtliche Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur. Die Landkreise koordinieren den Ausbau in diesen alleine durch den Markt nicht erschließbaren Gebieten. Sie garantieren dem Bund gegenüber die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere eine für den Endkunden freie Wahl des Anbieters über die gesamte Projektlaufzeit sicher.

Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die Privatwirtschaft erfolgen.

15.02.2017