Katastervermessung (Liegenschaftsvermessung)
Durch Liegenschaftsvermessungen werden für Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) die Geobasisdaten (Lagebezeichnung, Nutzungen und wesentliche topographische Merkmale) sowie der geodätische Raumbezug und die geometrischen Begrenzungen der Liegenschaften erfasst.
Die Liegenschaftsvermessung erfolgt auf Antrag der jeweiligen Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken oder von Amts wegen.
Die Durchführung der erforderlichen Liegenschaftsvermessung soll gemäß § 5 Abs. 5 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V) den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) überlassen werden, soweit dem nicht Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen.
Ein aktuelles Verzeichnis der in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen ÖbVI's ist im Landesamt für innere Verwaltung einsehbar.
Die Kosten einer Liegenschaftsvermessung richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V).
Weitere Informationen zum Thema Gebäudeeinmessungspflicht erhalten Sie in unserem Flyer.
Mitteilung über Vermessungsarbeiten
Mitteilung über Vermessungsarbeiten
• Herrn Dipl.-Ing. Stefan Seehase, Wiesenstraße 15, 17036 Neubrandenburg
einen neuen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.
Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.
Es wird gebeten, dem ÖbVI und deren Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.
Die örtlichen Arbeiten werden vom 02. Mai bis 30. November 2021 in folgenden Gemarkungen durchgeführt:
Gemeinde : Feldberger Seenlandschaft
Gemarkung: Triepkendorf und
Gemeinde: Grünow
Gemarkung: Grünow
Dokumente und Formulare
Information zur Gebäudeinmessung (PDF, 231 kB, 21.04.2021)
Vermessungsantrag_Internet (PDF, 183 kB, 21.04.2021)